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BEFREIUNG VON GIS GEBÜHREN - RUNDFUNKGEBÜHR - FERNSEHGEBÜHR
Unter gewissen Voraussetzungen können sich volljährige BezieherInnen von
Pflegegeld von der GIS Gebühr (d.h. Rundfunkgebühr bzw. Fernsehgebühr) befreien lassen. Die Hauptkriterien lauten:
- Die pflegebedürftige Person muss in der Vergangenheit die GIS-Gebühr bezahlt haben.
- Die pflegebedürftige Person oder ihr / ihre befugte RechtsvertreterIn muss beim GIS Service (Homepage: http://www.orf-gis.at) einen entsprechenden Antrag stellen.
- Das monatliche Haushaltseinkommen darf in einem Ein-Personen-Haushalt 888,61 nicht übersteigen (Zwei-Personen-Haushalt: 1.332,31 Euro; für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person 137,19 Euro zusätzlich). Anmerkung: Die genannten Höchstsätze gelten für das Jahr 2011; zu den Richtsätzen der Folgejahre siehe http://www.orf-gis.at.
Weitere Voraussetzungen zur Bewilligung einer GIS-Gebührenbefreiung siehe
http://www.orf-gis.at.
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Letzte Aktualisierung am: 10.12.2011, 13:21