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BETREUBARES WOHNEN
Die Bezeichnung "Betreubares Wohnen" ist eine Schärfung des Begriffes
Betreutes Wohnen; dies wohl deshalb, um den Optionscharakter dieser Wohnform herauszustreichen. Die NutzerInnen von "Betreubarem Wohnen" können, aber müssen nicht die angebotenen Hilfestellungen und Service-Leistungen in Anspruch nehmen.
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Link-Tipps und Beispiele für betreutes Wohnen
Siehe auch
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Letzte Aktualisierung am: 21.12.2015, 12:19