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ENTMÜNDIGUNG

Als Entmündigung bezeichnet man umgangssprachlich einen Vorgang der persönlichen Fremdbestimmung volljähriger Personen, bei dem von einem Bezirksgericht ein Sachwalter / eine Sachwalterin bestellt wird. Mehr dazu siehe Stichwort Sachwalter - Sachwalterschaft. Siehe auch Stichwort Geschenke an Personenbetreuer und Pflegekräfte.
 

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Letzte Aktualisierung am: 08.11.2011, 16:48