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PFLEGEREGRESS
2008 wurde er abgeschafft, jetzt kommt er wieder: der allseits gefürchtete Pflegeregress. Die Steiermark hat den Anfang gemacht, andere Bundesländer (z.B. das Burgenland) werden ziemlich sicher nachziehen (müssen). Die bundesländerweise unterschiedlich geregelten Bestimmungen sehen dabei vor, dass EhepartnerInnen, Kinder oder Eltern von Personen, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden müssen, einen Kostenbeitrag zu zahlen haben.
Höhe des Pflegeregresses: Kinder werden für die Pflegeheimunterbringung ihrer Eltern 4 bis 10 Prozent der Pflegekosten übernehmen müssen; Eltern für ihre Kinder 9 bis 15 Prozent. Unter einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.500,- entfällt der Pflegeregress. Keine Regresszahlungen müssen Großeltern, Enkelkinder oder verschwägerte Verwandte befürchten. Über mehrere Jahre gerechnet, stellen die Kosten für den Pflegeregress eine erhebliche finanzielle Belastung für Familienangehörige dar. Sind mehrere Kinder da, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt. Einzelkinder sind von den neuen Bestimmungen daher besonders stark betroffen.
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Letzte Aktualisierung am: 02.08.2011, 18:50