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PFLEGESTUFEN
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderung voraussichtlich für mindestens ein halbes Jahr ständiger Betreuung und Hilfe bedürfen, haben in Österreich Anspruch auf ein sogenanntes
Pflegegeld. Es stellt eine zweckgebundene, pauschalierte Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar. Die Höhe des
Pflegegeldes richtet sich nach der maßgeblichen Pflegestufe, die von Pflegestufe 1 (154,20 Euro pro Monat) bis Pflegestufe 7 (1.655,80 Euro pro Monat) reicht (Basis 10/2011).
Um die Pflegestufe 1 genehmigt zu bekommen, muss man den Bedarf von 60 Stunden Pflege pro Monat nachweisen können (vor 2011 waren dies noch 50 Stunden). Der Pflegestundennachweis für Gewährung der Pflegestufe 2 hat sich im Jahr 2011 von bisher 75 Stunden auf 85 Stunden erhöht. Stufe 3: 120 Stunden, Stufe 4: 160 Stunden, Stufe 5: 180 Stunden, Stufe 6: 180 Stunden sowie zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson, Stufe 7: 180 Stunden sowie keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten - praktische Bewegungsunfähigkeit. Die Einstufung erfolgt mittels ärztlichen Begutachtung ("Begutachtung im Rahmen des Pflegegeldeinstufungsverfahrens"). Es darf dabei eine auch eine Vertrauensperson anwesend sein.
Ein erweiterter Pflegebedarf liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person älter als 15 Jahre alt ist und geistig bzw. psychisch schwer behindert ist (z.B.
Demenz). Dann wird ein fixer Zeitwert im Ausmaß von 25 Stunden als Erschwerniszuschlag berücksichtigt.
Anträge auf Pflegegeld sind unter dem Namen der betroffenen Person schriftlich und unter Angabe von Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer und einer Begründung für das Ansuchen bei jener Stelle zu beantragen, die für die Auszahlung der Pension, Sozialhilfe, Unfall- oder Versorgungsrente der zu pflegenden Person zuständig ist. Musterformulare können bei Interessensverbänden für Pensionisten angefordert werden. Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten zur Durchführung des Bundespflegegeldgesetzes sind von Gebühren und Abgaben befreit.
Basisinformationen zu Pflegestufenhttp://www.50plus.at/gesund/pflegegeld.htmDefinition der sieben Pflegestufenhttp://www.blickkontakt.or.at/pflegestufen.htmlhttp://www.humanitas.at/index.php?option=com_content&view=article&id=91&Itemid=94http://www.seniorenheime.at/index_126_126__301_1_0__.htmlhttp://www.hauskrankenservice.at/neuigkeiten/klienteninfo/pflegegeld.htmlHöhe des Pflegegeldes aufgrund der Pflegestufenhttp://www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.360516.html
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Letzte Aktualisierung am: 14.10.2011, 10:50