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ZIMMERTOILETTE
Ist die Bewegungseinschränkung eines zu pflegenden / einer zu pflegenden Angehörigen so weit gediehen, dass ein Gang auf die Toilette nur tagsüber bzw. überhaupt unmöglich ist, muss eine Zimmertoilette angeschafft werden. Gegebenenfalls genügt aber auch nur eine
Urinflasche.
Die meisten Zimmertoiletten sind Kombinationshilfsmittel. D.h. wenn die Sitzplatte abgeklappt ist, kann die Zimmertoilette als Zimmerfahrstuhl verwendet werden. Das Hochklappen der Sitzplatte eröffnet den Auffangbehälter. Es gibt einfache Zimmer-Toilettstühle und multifunktionale Pflegestühle mit einer eingebauten Zimmertoiletten.
Toilettenstuhl
Siehe auch
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Letzte Aktualisierung am: 31.03.2012, 07:56