MOBILE PFLEGE - 24H PFLEGE

24h Pflege bezeichnet eine Heimhilfe mit unterstützenden Tätigkeiten zur Hauskrankenpflege rund um die Uhr. Dies ermöglicht pflegebedürftigen Menschen in gewohnter Umgebung zu bleiben und entlastet die Angehörigen. Eine 24h-Betreuerin / ein 24h-Betreuer übernimmt Aufgaben, die vorher in einem Betreuungsvertrag vereinbart werden. 24h-PflegerInnen benötigen nach derzeitigem Stand (November 2011) keine spezielle Ausbildung bzw. Qualifikationen. Den Gesetzesrahmen bildet das Hausbetreuungsgesetz.

Personenbetreuerische Aufgaben sind haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Putzen, Einkäufe), Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfe im Alltag), soziale Kontakte (Kommunikation, Besuche, Begleitung), Hilfe bei Ortswechsel, Organisation des Betreuungsteams, Führung eines Haushaltsbuches und ähnliches.

Tätigkeiten bei 24-Stunden-Pflege, wenn aus medizinischer Sicht keine Gründe dagegen sprechen: Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme, Unterstützung bei Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen.

Der betreuende Arzt / die betreuende Ärztin kann darüber hinaus in Einzelfällen folgende Tätigkeiten an 24h-PflegerInnen deligieren: Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Verbänden und Bandagen, Verabreichung von subkutanen Insulinspritzen, Blutabnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens oder einfache Wärme- und Lichtanwendungen. Zulässig ist die Vornahme dieser Tätigkeiten durch die Betreuungskraft ausschließlich an der betreuten Person in deren Privathaushalt, nur dann, wenn die Betreuungskraft dauernd oder zumindest regelmäßig täglich oder mehrmals wöchentlich über längere Zeiträume im Privathaushalt der betreuten Person anwesend ist, nur bei rechtsgültiger Einwilligung, je nach Tätigkeit nur nach Anleitung und Unterweisung durch einen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. durch einen Arzt/eine Ärztin, und grundsätzlich nur nach schriftlicher Anordnung.



Arbeitszeiten

Sind die betreuenden Personen im einem Angestelltenverhältnis, müssen die rechtlichen Bestimmungen bezüglich Arbeitszeit, Pausen, Urlaub und Sonderzahlungen eingehalten werden. Handelt es sich um ein Betreuungsunternehmen, braucht sich die zu pflegende Person bzw. die Angehörigen um diesen Themenbereich nicht zu kümmern (unterliegt keiner gesetzlichen Arbeitszeitbestimmung).

Unterbringung von 24h-PflegerInnen

Für die 24-Stunden-BetreuerInnen müssen Sie jedenfalls ein eigenes Zimmer mit Bett und Kleiderschrank zur Verfügung stellen. Ein eigenes Bad und ein eigenes WC wären optimal, können aber in vielen Fällen nicht erwartet werden. Ist das Zimmer auch mit einem Fernseher, einem Radio und einem Schreibtisch ausgestattet, wäre das sicherlich optimal.

Nutzen Sie unser Verzeichnis um entsprechende Anbieter zu finden. Bitte beachten Sie, dass viele Anbieter in großen Regionen oder sogar bundesweit aktiv sind. Dies gilt besonders, wenn Sie über die Kartendarstellung suchen.

Nützliche Links

Beispiel für 24h Pflege
http://www.pflegesuche.at/verzeichnis/pflege/1525/Seniorenhilfe_Leonding

Allgemeine Informationen zu 24h Pflege
http://www.50plus.at/pflege/hauskrankenpflege24.htm

Weiterführende Links zu 24h Pflege
http://www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.360530.html

Fördermodell des Sozialministeriums zur 24h Pflege sowie weiterführende Links
http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0058
http://www.pflegedaheim.at/cms/pflege/thema.html?channel=CH0848
http://www.pflegedaheim.at/cms/pflege/faq_thema.html?channel=CH1780

Varianten von 24-Stunden-Pflege
http://gesundesleben.at/aelter-werden/leben-mit-einschraenkung/24-stunden-betreuung
 

 Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie uns über allfällige Fehler oder korrigieren Sie diese selbst!

Letzte Aktualisierung am: 08.12.2011, 10:46